Deutsche Vor- und Grundschulen

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Stellungnahme des AA für Petitionsausschuss des Bundestags

 

Berlin, 11. Februar 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie mit Ihrem Schreiben vom 14. Januar 2A14 erbeten, nimmt das Auswär1ige Amt im Folgenden Stellung zur Petition 3-18-05-00 8-001272.

Die Umsetzung von Minderheitenrechten erfolgt gemäß nationaler Gesetzgebung und internationaler Übereinkommen. Entsprechende Regelungen für das Schulwesen obliegen grundsätzlich dem Staat, in dem die jeweiligen Minderheiten angesiedelt sind. Sofern internationale Übereinkommen wie hier die Charta des Europarates betroffen sind, erfolgt Überwachung der Umsetzung durch die entsprechenden Organisationen. Der Europarat hat hierzu in seinem Prüfbericht Empfehlungen an Polen ausgesprochen. Die polnische Regierung hat Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Die Äußerung steht noch aus.

Die Bundesregierung fördert die Deutsche Minderheit (DMI) in Polen direkt (über BMI, AA und BKM), um einen Beitrag zur Stärkung ihrer Identität zu leisten. Die Bundesregierung sieht in der DMI, ebenso wie in der polnischstämmigen und polnischen Bevölkerungsgruppe in Deutschland, wichtige Brückenbauer für die deutsch-polnischen Beziehungen.

Die Bundesregierung steht in engem Dialog mit der DMI und unterstützt in geeigneter Weise deren Interessen gegenüber der polnischen Regierung.

Die deutsch-polnischen Bemühungen zur Förderung der Minderheiten wurden am Runden Tisch zusammengeführt, dessen Erklärung vom 12.06.2011 durch die Beschlüsse der Sitzung des Bildungsausschusses der deutsch-polnischen Regierungskommission vom 21.06.2011 und das Programm der Zusammenarbeit bekräftigt wurde. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der polnischen Regierung für die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen ein. Hinsichtlich der Bemühungen zur Stärkung der Herkunftssprache im Schulwesen lautet die Verpflichtung: ,,Durchführung und Aktualisierung der seit einigen Jahren in Polen angewandten Strategie für eine Entwicklung des Bildungswesens der Deutschen Minderheit, unter Beteiligung von Vertretern der deutschen Minderheit."

Die DMI wird in diesem Prozess insbesondere durch ihren Dachverband, den Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen vertreten. Sie ist direkter Verhandlungspartner der zuständigen Stellen auf staatlicher und regionaler Ebene und kann ihre Anliegen und Forderungen direkt einbringen. Dabei wird sie von der Bundesregierung - u.a. im Prozess am Runden Tisch unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.