Erfolg für Petition der AGMO e.V. - Große Chance für Organisationen der Deutschen in der Republik Polen

Drucken

Im September 2013 legte die AGMO e.V. unmittelbar nach der Bundestagswahl Beschwerde beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein (vgl. dazu AGMO-Intern 6/2013).

Gegenstand der Petition war die häufig sehr willkürliche Handhabung der Teilnahmebedingungen für Deutsche im Ausland durch die kommunalen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der zurückliegenden Bundestagswahl waren die Deutschen im Ausland, nachdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Gesetzgeber umgesetzt worden war, erstmals zumindest theoretisch bei Bundestagswahlen umfassend wahlberechtigt (http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/247-agmo-petitionen-konkrete-schritte-nach-vorn)

Deutscher Bundestag, Quelle: wikipedia.de

Aus der Enttäuschung Kraft für Neues schöpfen

Wie schon im Vorfeld, aber insbesondere nach der Bundestagswahl zu vernehmen war, herrschte große Enttäuschung darüber vor, daß bundesdeutsche Wahlbehörden massenweise und oftmals pauschal Anträge von Deutschen aus der Republik Polen auf Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis abgelehnt haben. Besonders prominent wurde der Fall eines ehemaligen deutschen Abgeordneten des polnischen Sejm, der in seiner Abgeordnetentätigkeit intensiv mit Kontakten in die Bundesrepublik Deutschland beschäftigt war. Ihm wurde durch das Wahlamt der Stadt Cloppenburg keine ausreichende „Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland attestiert.

Die AGMO e.V. sah durch die Praxis der Rechtsanwendung bzw. der Verweigerung des Wahlrechts für deutsche Staatsbürger, hier unsere Landsleute in der Republik Polen, den Wahlrechtsgrundsatz der "Allgemeinheit der Wahl" gefährdet.

Informationsoffensive wurde durch politische Arbeit flankiert

Begleitend zur Beschwerdeführung vor dem Petitionsausschuss wurden mehrere Bundestagsabgeordnete angeschrieben und so in das Verfahren einbezogen. Parallel zu diesen Bemühungen informierte die AGMO e.V. mehrere tausend Empfänger des elektronischen Rundschreibens über die Vorgänge. Alle diese Bemühungen unserer Gesellschaft sind nun zumindest in Teilen von Erfolg gekrönt.

Wie der Petitionsausschuss in seinem vom 18. Juni 2014 datierenden Schreiben an die AGMO e.V. mitteilte, soll die Petition nun dem zuständigen Bundesministerium des Inneren als Material, soweit die strittigen Passagen des Bundeswahlgesetzes betroffen sind, überwiesen und die Fraktionen des Deutschen Bundestages über die Petition und deren Ausgang informiert werden.

Petitionsausschuss widerspricht AGMO e.V. nicht

Der Petitionsausschuss widerspricht nicht der Auffassung der AGMO e.V., dass der Grundsatz von der „Allgemeinheit der Wahl“ durch die Gesetzespraxis gefährdet gewesen sei. Er stimmt der Ansicht unserer Menschenrechtsgesellschaft hingegen ausdrücklich zu, der zufolge eine aktive Mitgliedschaft in der Ortsgruppe eines Deutschen Freundschaftskreises (DFK) jedoch grundsätzlich ein „Umstand sein kann, der zur Wahlberechtigung beiträgt.“ Jedoch muss auch hier ein deutlicher Inlandsbezug des Einzelnen zum Ausdruck kommen.

Wahlrecht für alle Deutschen, Quelle: www.n-tv.de

Aktive Mitarbeit in deutschen Organisation kann Wahlberechtigung ermöglichen

Das heißt die aktive Mitarbeit in einer Organisation der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen verhilft zur Wahlberechtigung! Das ist ein wichtiges Signal für die Stärkung der Verbände unserer Landsleute östlich von Oder und Neiße. Diese Steilvorlage gilt es nun entsprechend zu nutzen.

Nach dem ersten erfolgreichen Schritt der Initiative der AGMO e.V. wartet nun die weitere Verarbeitung dieses Erfolges im politischen Tagesgeschäft. Denn das Wahlrecht entsprechend des Inhalts der Petition anzupassen, dass vermag nur der Deutsche Bundestag.

Konkrete Arbeit – im Großen und im Kleinen

An dieser Stelle hat die AGMO e.V. sehr konkrete Schritte unternommen. Einer der von uns angeschriebenen Bundestagsabgeordneten hat um die Unterrichtung über konkrete Einzelfälle gebeten. Die AGMO e.V. konnte diesem Abgeordneten Unterlagen zu einem prägnanten Fall eines jungen Deutschen aus Oberschlesien übermitteln. Der Antrag des Mannes aus der Woiwodschaft Schlesien wurde vom Wahlamt einer Stadt in Nordrhein-Westfalen, obgleich gut begründet, abgelehnt, worauf er Beschwerde einlegte, die jedoch zunächst ohne Antwort blieb. Die Initiative des Bundestagsabgeordneten führte dazu, dass binnen kürzester Zeit seitens der entsprechenden Kommune unter Bezugnahme auf die Beschwerde des abgelehnten Wahlberechtigten und die Initiative des Bundestagsabgeordneten ausdrücklich zugesichert wurde, dass nunmehr keine Vorbehalte gegenüber einer Teilnahme bei der kommenden Bundestagwahl bestünden.

Sowohl im Großen wie auch im Kleinen wirkt die Arbeit der AGMO e.V. effektiv. Die AGMO e.V. arbeitet mit der Politik in Berlin und mit den Menschen vor Ort unmittelbar zusammen, anstatt wie manche über angeblich mangelnde Initiative der Betroffenen zu klagen.

AGMO-Petition für deutsche Vor- und Grundschulen ebenfalls auf gutem Weg

Auch an anderer Stelle ist ein weiterer Erfolg unserer politischen Arbeit zu vermelden. Die erste bereits seit 2008 laufende Petition, die der "schnellstmöglichen Einrichtung deutscher Vor- und Grundschulen in der Republik Polen" dient, wurde wie berichtet zwischenzeitlich dank mehrerer persönlicher Interventionen des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert immer wieder neu aufgelegt. Vor wenigen Wochen erreichte die AGMO e.V. eine Mitteilung aus dem Büro des Bundestagpräsidenten. Dank seiner abermaligen Intervention wird die Petition, welche der Deutsche Bundestag zum wiederholten Mal eigentlich abgeschlossen wissen wollte, einer erneuten Überprüfung unterzogen. Die AGMO e.V. war mit den beiden im Juli 2013 und im Januar 2014 erfolgten, inhaltlich wenig konkreten und daher unbefriedigenden "abschließenden Stellungnahme" des Auswärtigen Amtes nicht einverstanden und hatte sich an mehrere Fachpolitiker gewandt, die Thematik einmal mehr auf die politische Tagesordnung zu bringen (Stellungnahme AA vom 15.07.2013: http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/207-stellungnahme-des-auswaertigen-amts-zur-petition-der-agmo-ev, Stellungnahme AA vom 11.02.2014: http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/246-deutsche-vor-und-grundschulen).

Erneute Überprüfung dank des Bundestagspräsidenten

Die erneute Überprüfung führt nun dazu, dass die Thematik der vollständig fehlenden deutschen Vor- und Grundschulen für die Kinder der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen nicht, wie von manchem erhofft, unter den Tisch gekehrt werden kann. Die Bundesregierung muss jetzt endlich klar und deutlich Stellung beziehen, wie sie zur flächendeckenden Schaffung „echter deutscher“ Bildungseinrichtungen in der Republik Polen steht.

Man kann erkennen, wie sehr gerade die politische Arbeit der AGMO e.V. deutliche Erfolge zeitigt. Um diese Arbeit auch zukünftig fortführen zu können, bittet die AGMO e.V. alle Mitglieder und Unterstützer zukünftig um tatkräftige Hilfe. Nur dank Ihrer finanziellen und ideellen Unterstützung können wir weiterhin aktiv tätig sein.

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.