Ihr Vermächtnis

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Die AGMO e.V. ist als gemeinnützige Organisation auch von der Erbschaftssteuer befreit. Viele Menschen fördern über ihr irdisches Dasein hinaus einen guten Zweck, indem sie eine gemeinnützige Organisation in ihrem Testament berücksichtigen. Auch die AGMO e.V. wird gelegentlich als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt. Das ist für die AGMO e.V. und deren Vorstandsmitglieder ein ganz besonderer Vertrauensbeweis, der zeigt, daß der Verstorbene nicht nur unsere Ziele fördern wollte, sondern von der Seriosität und Professionalität der Arbeit der AGMO e.V. überzeugt war. Diesen Ansprüchen werden wir auch weiterhin gerecht. Allerdings gehört die AGMO e.V. nicht zu den zahlreichen Organisationen, die gezieltes „Erbschaftsmarketing“ betreiben. Wir halten das für pietätlos und gestatten uns deshalb nur den bescheidenen Hinweis, daß auch die AGMO e.V. als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftsteuer befreit ist und Zuwendungen deshalb ungeschmälert in Projekte fließen, die entscheidend dazu beitragen, daß unsere jenseits von Oder und Neiße verbliebenen Landsleute ihre sprachliche und kulturelle deutsche Identität bewahren können. Gerne stehen wir auch für nähere Auskünfte zur Verfügung.

Kontakt

AGMO e.V.
Breite Str. 25, 53111 Bonn

Telefon: +49 (0)228 / 636 859
Telefax: +49 (0)228 / 690 420

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Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.