AGMO-Petitionen: Konkrete Schritte nach vorn

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Petition für Recht zur Teilnahme an Wahlen zum Deutschen Bundestag

Im vorletzten AGMO-Intern, Nr. 6/2013, hatte die AGMO e.V. schon angekündigt, daß nach der aus Sicht der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen höchst unzufriedenstellend verlaufenen Bundestagswahl 2013 durch die AGMO e.V. eine Petition eingereicht (Pet 1-17-06-1110-056287) wurde. Diese hat zum Ziel, den Deutschen östlich von Oder und Neiße in Zukunft die unkomplizierte Teilnahme an Bundestagswahlen zu ermöglichen. Am 24.02.2014 erreichte die AGMO e.V. ein Schreiben des Petitionsausschusses, dass man die Petition als grundsätzlich zulässig und den Petitionsausschuss als zuständig betrachtet. Die Petition sei an den zuständigen berichterstattenden Bundestagabgeordneten weitergeleitet worden. 

Das bundesdeutsche Europawahlrecht bietet zudem einen hervorragenden Anknüpfungspunkt für unsere Argumentation gegenüber dem Petitionsausschuss, denn bei den Wahlen zum EU-Parlament können deutsche Staatsbürger in der EU, also auch Angehörige der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen, ohne jegliche Einschränkungen und Nachweise die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis verlangen. Die Frist dafür endet am 4. Mai 2014 Hier die entsprechenden Informationen auf der Seite des Bundeswahlleiters:

http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/auslandsdeutsche/


Die Pflicht zum Nachweis der „besonderen Vertrautheit mit“ und der „persönlichen Betroffenheit von“ den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland hatte es aufgrund der größtenteils willkürlichen Handhabung des geltenden Wahlrechts durch bundesdeutsche kommunale Wahlbehörden den Deutschen in der Republik häufig unmöglich gemacht, an der Bundestagswahl teilzunehmen.  Die AGMO e.V. hat in AGMO-Intern (6/2013) und in ihren Rundschreiben (23.09.2013 und 07.01.2014) bereits darüber berichtet:

23.09.2013: http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/209-ach-luise-lass-das-ist-ein-zu-weites-feld

07.01.2013: http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/226-zu-neuen-taten-lockt-ein-neues-jahr

Die AGMO e.V. ist nunmehr mit einem ergänzenden Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags herangetreten und hat darin festgestellt, dass dieser Widerspruch zwischen Bundestags- und Europawahlrecht dahingehend aufzulösen ist, dass jedem Deutschen bei beiden Wahlen das uneingeschränkte Recht auf Teilnahme daran zugebilligt werden muss. Eine Unterscheidung ist unsinnig und nicht zu rechtfertigen.

Petition für flächendeckende Einrichtung deutscher Vor- und Grundschulen

Hinsichtlich der zweiten AGMO-Petition zugunsten der Einrichtung deutscher Vor- und Grundschulen vom 19.11.2013, die anknüpfend an die erste Petition vom 05.11.2008, (abgeschlossen am 15.07.2013) eingereicht wurde, erfolgte dieses Mal eine wesentlich schnellere Antwort.

Das Verfahren der ersten Petition vom November 2008 wurde mit der durch den Deutschen Bundestag angeforderten ersten Stellungnahme des Auswärtigen Amtes im Juli 2013 formell beendet. Da die entsprechenden Einlassungen des Außenministeriums jedoch nicht zufriedenstellend waren, sah sich die AGMO e.V. am 19.11.2013 ein weiteres Mal veranlasst, an den Deutschen Bundestag mit einer Petition (Pet 3-18-05-008-001272) heranzutreten (vgl. AGMO-Intern 1/2014).

Am 26. Februar 2014 erreichte dazu die Geschäftsstelle der AGMO e.V. in Bonn ein Schreiben des Petitionsausschusses mit einer zweiten Stellungnahme des Auswärtigen Amtes. Das Ergebnis fällt nicht minder beliebig aus als in der ersten Stellungnahme und geht mit keinem Wort auf das eigentliche Anliegen der Petition ein (Einrichtung deutscher Vor- und Grundschulen für die Kinder der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen zum wichtigsten Ziel der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen erklären zu lassen). Dem Abschluß des Petitionsverfahrens hat die AGMO e.V. unter den gegebenen Umständen widersprochen. Wir werden bei unserem Einsatz für die Rechte der Deutschen östlich von Oder und Neiße nicht nachlassen und Sie vom Fortgang auf dem Laufenden halten. Die zweite Stellungnahme des Auswärtigen Amtes finden Sie unter folgendem Verweis auf unserer Internetseite: http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/246-deutsche-vor-und-grundschulen

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.